Herbstsynode 2011 - Erster Tag

Zur Berichten des zweiten Synodentags

Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche kommt vom 17. bis 18. November in Emden in der Johannes a Lasco Bibliothek zu ihrer Herbsttagung zusammen. Bis Freitag werden die 62 Synodalen werden am Freitag über den Haushalt für das Jahr 2012 beraten. Am Donnerstag steht unter anderem der Beitritt der bislang selbständigen Gemeinden Braunschweig, Göttingen und Hamburg auf der Tagesordnung.

Herbstsynode eröffnet

In Emden ist die Herbstsynode der Evangelisch-reformierten Kirche mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Schweizer Kirche eröffnet worden. Die Predigt im Gottessdienst hielt Pastor Roland Trompeter aus Möllenbeck. Er predigte über 1. Korinther, 12, "Ein Leib, viele Glieder".

Predigt zum Download.

Anschließend nahmen die 62 Synodalen ihre Beratungen in der Johannes a Lasco Bibliothek auf. In einem Grußwort erinnerte der neue Emder Oberbürgermeister Bernd Bornemann an die Bedetung Emdens in der Zeit der Reformation. Er hob besonders die Aufnahme von niederländischen Glaubensflüchtlingen hervor und deren Unterstützung durch die Diaconie der Fremdlingen Armen hervor.

Emdens Oberbürgermeister Bernd Bornemann

Reformationsjubiläum 2017 braucht reformierte Aspekte

Kirchenpräsident Jann Schmidt hat die Bedeutung des reformierten Zweigs der Reformation hervorgehoben. Im Bericht des Moderamens sagte Schmidt mit Blick auf das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 , was landauf landab Reformation genannt werde, sei eine Bewegung an vielen Orten gewesesen. Sie habe 1517 mit dem Thesenanschlag Luthers zum Ablasshandel begonnen sei aber von vielen Namen getragen. Calvin oder Zwingli, Bucer oder Melanchthon - und nicht zuletzt auch Johannes a Lasco. Am 31. Oktober 2017 jäht sich der Thesenanschlag Luthers an die Wittenberger Schlosskirche zum 500. Mal.

Schmidt forderte dass es in der Vorbereitung und Duchführung des Reformationsjubliläums darum gehe, "der Reformationen zu gedenken und daran zu denken, welchen Anteil reformierte Reformatoren an der Erneuerung der Kirche hatten." ‘500 Jahre Wittenberger Reformation’ sei ein Datum des europäischen Protestantismus und des Weltprotestantismus. Schmidt kündigte an, dass die Auseinadersetzungmit dem Reformationsjubiläum in der Evangelisch-reformierten Kirche auch mit Blick auf die unterschiedlichen Regionen geschehen solle. Er nannte die Grafschaft Bentheim, Ostfriesland, die hugenottische und französische Tradition im Bereich der Verstreuten und die hessische Reformation in Möllenbeck oder Rinteln. Wichtig sei aber der Bezug auf die Gegenwart. Es müsse gefragt werden, welche Bedeutung die reformierte Tradition für unsere Kirche und für den Dialog mit anderen Kirchen heute habe.

Der komplette Bericht des Moderamens zum Download

Arbeitsgruppe Frieden gegründet

Nach dem Ende der ökumenischen Dekade zur Überwindung von Gewalt mit der Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation in Jamaika hat die Evangelisch-reformierte Kirche eine Arbeitsgruppe Frieden gegründet. Kirchenpräsident Jann Schmidt bezeichnte die Auseinandersetzung mit der Friedensfrage vor den aktuellen politischen Hintergründen als wesentlich. Einige Jahre lang sei das Thema Frieden leider in den Hintergrund getreten. "Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben die ‘Friedensfrage’ neu ins Bewusstsein gehoben," so Schmidt.

Die Arbeitsgruppe Frieden unter Leitung des Friedensbeauftragten Bert Gedenk werde sich um die Aufbereitung friedenstheologischer und friedensethischer Fragestellungen für Moderamen und Gesamtsynode kümmern. Sie soll Informationen für Gemeinden und Synodalverbände erstellen und Jugendliche bei der Entscheidung für oder gegen einen Bundeswehrdienst oder einen Freiwilligendienst begleiten. Die Arbeit der AG orientriere sich an der letzten EKD-Friedensdenkschrift („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“, 2009).

Drei neue Gemeinden

Die drei evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Braunschweig, Hamburg und Göttingen schließen sich der Evangelisch-reformierten Kirche an. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 gehören die Gemeinden Braunschweig und Hamburg der Landeskirche an, die reformierte Gemeinde Göttingen kommt am 1. Januar 2013 dazu. Nachdem sich alle drei Gemeinden vor kurzem mit großer Mehrheit für den Beitritt entschieden hatten, stimmte jetzt die Gesamtsynode einstimmig den enstprechenden Kirchenverträgen zu. Die Kirchengemeinde Hamburg wird zukünftig zum Synodalverband VIII gehören, Göttingen zum Synodalverband Plesse und Braunschwieg zum Synodalverband X.

Ingo Sengebusch, vom Bund evangelisch-reformieter Kirchen, warb vor der Synode für den Anschluss der Gemeinden. Für alle Gemeinden sei es wesentlich, zur reformierten Familie dazuzugehören.Vizepräsident Johann Weusmann nannte den Beitritt eine historische Entscheidung. "Jetzt kommt zusammen, was zusammen gehört", sagte er. Nach Abschluss von Übergangszeiten erhielten alle Gemeinden den Status einer regulären Mitgliedsgemeinde. Wichtiges Kriteriums bei der Aushandlung aller Verträge sei es gewesen, dass keine MItarbeiter entlassen werden müssen. Insgesamt bezifferte Weusmann die Kosten des Beitritts auf drei Millionen Euro verteilt auf die nächsten 15 Jahre.

Der jetzt vollzogene Beitritt geht zurück auf eine fünf Jahre zurückliegende Einladung von Kirchenpräsident Jann Schmidt. Darin bot er Gemeinden und Kirchen des reformierten Spektrums, die keiner evangelischen Landeskirche angehören, Gespräche über einen Beitritt und damit die „volle synodale Gemeinschaft“ an. Die Gespräche mündeten 2006 mit der Evangelisch-altreformierten Kirche in einem Kooperationsvertrag.

Die Mitgliederzahl der Evangelisch-reformierten Kirche wird durch den Beitritt um rund 8000 Personen auf dann 188.000 steigen.

Foto: Nach Abschluss der Tagesordnungspunktes wurden die Kirchenverträge mit den Gemeinden Braunschweig und Hamburg unterzeichnet. Das Foto zeigt die Unterzeichnung mit der Gemeinde Braunschweig.

Eine Fotogalerie finden Sie hier

Pfarrdienstgesetz neu geregelt

Die Gesamtsynode hat ein neues Pfarrerdienstgesetz beschlossen. Die Evangelisch-reformierte  Kirche übernimmt damit ein Gesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ergänzt und präzisiert es in einigen Passagen. Für größere Diskussion sorgte der Paragraf 39 des EKD-Gesetzes. Hierin fordert das Gesetz, dass Ehepartner von Pfarrerinnen oder Pfarrern evangelisch sein sollen und einer christlichen Kirche angehören müssen. Nach  Auffassung der Synodalen ist dieser Passus jedoch überflüssig. Pastorinnen und Pastoren sollen auch weiterhin Partner ihrer Wahl heiraten. Wesentlich sei, dass  die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt werde.  In einer Erklärung forderten die Synodalen die EKD auf, diese Regelung in Paragraf 39 zu streichen.  

 

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