Jugendarbeit der Gesamtkirche

Nicht alle Aufgaben können von Gemeinden und Synodalverbänden geleistet werden. Hierfür ist das Landesjugendpfarramt zuständig.

Das Landesjugendpfarramt ist u.a. für die folgenden Aufgaben zuständig:

  1. das Arbeitsfeld „Jugendarbeit" zu vernetzen, d.h.: den Kontakt zu den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Synodalverbänden zu halten, Jugendkonferenzen in den Synodalverbänden zu besuchen, gesamtkirchliche Jugendtage anzubieten;
  2. die Hauptamtlichen zu begleiten, d.h.: die Arbeit der Hauptamtlichen zu unterstützen, sie seelsorgerlich zu begleiten, ihre Berufsinteressen innerhalb der Kirche zu vertreten;
  3. eine Servicestelle für Fragen der Jugendarbeit vorzuhalten, d.h.: Materialien für die Jugendarbeit vorzuhalten, zu wissen, was aktuell in der Jugendarbeit gefragt wird, auf dem neuesten Stand der jugendpolitischen Diskussion sein;
  4. theologische Impulse für die Jugendarbeit zu geben, d.h.: Arbeitsmaterialien für Gemeinden und Synodalverbände erstellen (Andachten, Stundenentwürfe, Jugendgottesdienste), Jugendkirchen theologisch begleiten;
  5. eigene Angebote für Jugendliche zu machen ( z.B. Spiritualität, Glaubenskurse, Jugendtage), d.h.: in Vernetzung mit den Jugendreferentinnen und -referenten Angebote für Jugendliche zu machen, die die Möglichkeiten eines Synodalverbands übersteigen und deshalb auf gesamtkirchlicher Ebene angesiedelt werden müssen;
  6. die Verantwortlichen in Gemeinden und Synodalverbänden in Fragen der Jugendarbeit zu beraten, d.h.: für Kirchenräte, Jugendausschüsse oder Jugendkonferenzen als Ansprechpartner/ -partnerin zur Verfügung zu stehen;
  7. die Jugendarbeit in der Gesamtkirche zu vertreten, d.h.: gegenüber dem Moderamen der Gesamtsynode und der Gesamtsynode auskunftsfähig im Blick auf das Thema „Jugendarbeit" zu sein, die Finanzierung der Bezuschussung von Freizeiten sicher zu stellen sowie dem Moderamen der Gesamtsynode einmal jährlich einen Bericht über die Jugendarbeit in der Ev.- ref. Kirche vorzulegen;
  8. Fortbildungen für Hauptamtliche anzubieten, d.h.: um einen in einigen Punkten gleichen Standard in der Jugendarbeit der verschiedenen Synodalverbände zu erreichen, sind gemeinsame Fortbildungen unter Anleitung von Fachleuten sinnvoll;
  9. Außenvertretungen wahrzunehmen, d.h.: die Jugendarbeit der Evangelisch-reformierten Kirche in der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in Niedersachsen, in der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in der BRD, in der Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendpfarrerinnen und -pfarrer der EKD und in der CVJM- Delegiertenversammlung zu vertreten;
  10. den Kontakt zur Jugendarbeit anderer Landeskirchen und zu den christlichen Jugendverbänden zu halten, d.h.: Kontakte zum CVJM, zum EC, zu den Pfadfindern zu halten und über die Landesjugendpfarrerkonferenzen Verbindungen in andere Landeskirchen zu knüpfen;
  11. die Begleitung der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche sicher zu stellen, d.h.: darauf zu achten, dass Ehrenamtliche angemessen begleitet und geschult werden.