Konföderation berät zu Kirchenasyl

Für eine Beratung zu Chancen und Risiken eines Kirchenasyls im konkreten Einzelfall sowie für die Begleitung durch das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verabredete „Dossierverfahren“ im Rahmen des in der EU geltenden „Dublin-Abkommens“ wenden sich Kirchengemeinden an die zuständige Ansprechperson in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Bei einer solchen Beratung geht es auch darum, die Schutzbedürftigkeit der Geflüchteten im konkreten Einzelfall genau zu prüfen und sondieren, welche Gefahrenlage im jeweiligen Ersteinreiseland bestehen könnte.

Hier geht es zur Webseite der Konföderation mit den entsprechenden Kontaktdaten.