Schärferes Gesetz zum Schutz vor sexueller Gewalt

Symobolfoto (Foto: geralt/pixabay.com)

Die Evangelisch-reformierte Kirche regelt ihre Bestimmungen zum Schutz vor sexueller Gewalt neu. Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden machte vor der Synode die Dringlichkeit deutlich: „Sexualisierte Gewalt findet sich in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens, leider auch in der Kirche. Das ist umso schlimmer, als sexualisierte Gewalt dem, was wir glauben und dem, wofür wir stehen, förmlich ins Gesicht schlägt.“

Sexualisierte Gewalt wachse in Systemen des Schweigens und Wegschauens, das die Täter schützt und die Opfer in ihrer Selbstwahrnehmung zurückweist und verunsichert, so die Kirchenpräsidentin.

Ein zentraler Aspekt des aktualisierten Gesetzes ist daher, dass Täter sexualisierter Gewalt nicht geschützt werden dürfen und können. Die Kirche will eine neue Stelle schaffen, die die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen berät, Konzepte zur Prävention vor sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Zukünftig werden alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen verpflichtet, solche Konzepte festzulegen. Kirchliche Beschäftigte müssen zukünftig regelmäßig Fortbildungen zum Thema absolvieren. Die Synodalverbände müssen Missbrauchsbeauftrage benennen. Vizepräsident Helge Johr sagte: "Es muss der Blick entwickelt werden, es kann auch bei uns passieren.“

Das Gesetz legt außerdem fest, dass in Verdachtsfällen von sexueller Gewalt, zwingend die Staatsanwaltschaft und die Kirchenleitung eingeschaltet werden müssen. Johr betonte, auch wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, etwa wegen Verjährung, einstelle, sei es trotzdem im Rahmen des kirchlichen Disziplinarrechts möglich, Täter zu belangen. Das Strafmaß reiche von der Ermahnung über Bußgelder bis zur Entfernung aus dem Dienst.

Zudem werden die Evangelisch-reformierte Kirche zusammen mit ihren Nachbarkirchen eine Kommission einrichten, die mögliche Fälle sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit aufarbeitet.

6. Mai 2022
Ulf Preuß, Pressesprecher


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