Kirchenpräsident Heimbucher: Sexualisierter Gewalt stellen

Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat von sexualisierter Gewalt Betroffene aufgefordert, sich bei ihrer Kirche zu melden. Er sagte vor der in Emden tagenden Gesamtsynode, dass sich die evangelische Kirche der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Schutzbefohlene stellen müsse. Sie müsse genau hinschauen und auch schmerzhafte Wahrheiten aushalten. Es sei „überaus beschämend und verstörend und unentschuldbar, wenn ausgerechnet im Schutzraum der Kirche Vergewaltigung, Erpressung und Lüge grassieren“.

Die reformierte Kirche unterstütze den Elf-Punkte-Plan der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch. Diesen hatte die EKD-Synode in der vergangenen Woche in Würzburg beschlossen. Er sieht unter anderem eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Missbrauch vor. Zudem sollen zwei Studien zur Aufklärung des Dunkelfeldes und von Risikofaktoren in der evangelischen Kirche in Auftrag gegeben werden.

In den Landeskirchen soll es unabhängige Kommissionen geben, die zusammen mit den Betroffenen erörtern sollen, in welcher Form Erlittenes anerkannt wird. Außerdem werde die EKD mit dem Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, eng zusammenarbeiten. Für die Aufarbeitung will die EKD im kommenden Jahr 1,3 Millionen Euro ausgeben.

Der fünfköpfige Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKD hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Sprecherin ist die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs. Sie sagte in Würzburg, eine Kirche, die sexualisierter Gewalt nicht wehre, „ist keine Kirche mehr“. Heimbucher betonte vor der Synode in Emden, die Rede von Fehrs habe für die evangelische Kirche Maßstäbe gesetzt, „hinter die wir nicht mehr zurückfallen dürfen“.

Aktuell beteilige sich die reformierte Kirche, so Heimbucher, an einer Telefon-Hotline der hannoverschen Landeskirche für Betroffene (0511/7008816). Seit 2014 gebe es ein Präventionskonzept mit einem Handlungsleitfaden und entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Mitarbeit in der Jugendarbeit setze eine entsprechende Schulung und das erweiterte Führungszeugnis voraus.

22. November 2018
Ulf Preuß, Pressesprecher


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